Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Sie beinhalten nur solche Lieferungen und Leistungen, die darin ausdrücklich genannt sind. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die erstellten Aufträge schriftlich vom Kunden angenommen oder Gegenstände geliefert bzw. Leistungen erbracht wurden.
§2. Leistungsumfang, Lieferungen und Leistungen
Der Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung ist maßgeblich. Mehraufwendungen durch fehlerhafte Kundenangaben trägt der Kunde. Geringfügige Änderungen sind vorbehalten. Der Kunde muss rechtzeitig verbindliche Angaben zur Reparatur bereitstellen. Der Umfang der Reparaturen und ihre Zweckmäßigkeit werden ausschließlich durch den Kunden bestimmt. Teillieferungen sind zulässig.
§3. Dokumente
Das Unternehmen behält alle Schutzrechte. Unterlagen sind vertraulich und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden.
§4. Bevollmächtigte Vertreter des Kunden
Der Kunde muss schriftlich mitteilen, welche Personen als Vertreter handeln.
§5. Preise
Alle Preise verstehen sich netto in Euro (EUR) ab unserer Halle (ex works gem. Incoterms 2000). Bei Kostensteigerungen über vier Monate kann der Preis angepasst werden. Für unmögliche Vertragserfüllung schuldet der Kunde die anteilige Vergütung erbrachter Leistungen.
§6. Zahlungen
Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsempfang fällig. Teilrechnungen sind zulässig. Wir sind berechtigt, vom Tage der Fälligkeit an Zinsen in Höhe von 5% p.a. zu verlangen. Bei Verzug gelten 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Kunde trägt Kosten für Anwalt und Gericht. Verspätete Rückgabe geht zu Kundenlasten.
§7. Fristen und Termine
Fristen und Termine sind für uns nur dann verbindlich, wenn ihre Verbindlichkeit im Einzelvertrag ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Ansonsten sind es Schätzungen. Voraussetzung ist vollständige Kundenmitwirkung. Höhere Gewalt befreit von Leistungspflichten.
§8. Gestellung/Abholung des Bootes
Der Kunde muss das Boot fach- und termingerecht bereitstellen und externe Sicherheitsvorschriften erfüllen. Nach Arbeitsabschluss ist das Boot abzuholen. Bei fehlerhafter Bereitstellung kann das Unternehmen die Annahme verweigern.
§9. Abnahme
Der Kunde hat die Leistung in jedem Fall mit deren Fertigstellung, spätestens jedoch unverzüglich nach unserer Aufforderung, abzunehmen. Die Benutzung gilt als Abnahme. Bei Erprobung stellt der Kunde erforderliche Betriebsstoffe bereit.
§10. Abtretung/Aufrechnung und Pfandrecht
Forderungsabtretungen erfordern schriftliche Zustimmung. Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Das Unternehmen erhält vertragliches Pfandrecht am Boot.
§11. Erfüllungsort und Gefahrübergang
Erfüllungsort ist die Werkshalle. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Leistung geht mit der Abnahme auf den Kunden über. Versicherung nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
§12. Eigentumsvorbehalt
Bei Privatpersonen: Eigentum bleibt bis zur vollständigen Zahlung beim Unternehmen. Bei Unternehmern: Eigentum bleibt bis vollständige Begleichung aller laufenden Forderungen. Bei 20% Wertüberschuss muss Ware freigegeben werden. Der Unternehmer darf weiterverkaufen und tritt Forderungen ab.
§13. Sachmängel
Mängel müssen unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Das Unternehmen darf Mängel beheben oder mangelfreie Ersatzware liefern. Der Kunde hat uns zunächst Gelegenheit zu geben, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Nachbesserung erfordert angemessene Zahlung. Ansprüche verjähren nach 12 Monaten ab Gefahrübergang.
§14. Schadensersatz/Haftung
Bei Reparaturen außerhalb der Halle ist der Kunde für Bewachung zuständig. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden aus fehlerhaften Kundenunterlagen oder mangelnder Stabilität. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht. Bei Pflichtverletzung ist Schadensersatz auf vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§15. Räumlichkeiten und Ausführung der Arbeiten
Der Kunde haftet für Schäden durch Personen auf dem Gelände. Solange sich das Boot oder der Leistungsgegenstand auf unserem Gelände befindet, dürfen andere als die von uns beauftragten Personen ohne schriftliche Zustimmung keine Arbeiten durchführen. Entfernte Abfälle gehen ins Eigentum des Unternehmens.
§16. Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht/Landgericht am Firmensitz. Es gilt deutsches Recht ohne UN-Kaufrecht. Bei Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgebend.
§17. Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben andere gültig und werden angemessen ersetzt.